Beantragung
Die Kosten für die Schulung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen - als Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels Blindenlangstock (siehe Sozialgesetzbuch V, §33 Abs. 1 Satz 2. Für die Beantragung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen - die ich gern für Sie übernehme - ist eine ärztliche Verordnung des Langstocks und die Schulung in Orientierung und Mobilität erforderlich.
Wenn eine Krankenversicherung die Leistungen nicht übernimmt, kommt als Kostenträger nach BSHG die Sozialhilfe in Frage kommen. Wird eine zusätzliche Schulung für den Arbeitsweg benötigt, kann das Arbeitsamt als Kostenträger zuständig sein. Für eine Schulung in Orientierung & Mobilität infolge eines Arbeitsunfalls ist die Berufsgenossenschaft zuständig.